Lex Koller: Wer darf in der Schweiz Immobilien kaufen?
Die Lex Koller regelt den Immobilienkauf für Ausländer in der Schweiz – das sollten Sie wissen.

Liebe Leserinnen und Leser,
wussten Sie, dass in der Schweiz nicht jeder frei eine Immobilie kaufen kann?
Und dass dies vom Reisepass, der Aufenthaltsgenehmigung und sogar von der geografischen Lage abhängt?
Wir stellen Ihnen eines der speziellsten (und ältesten) Gesetze im Schweizer Immobiliensektor vor: das Lex Koller.
Was ist die Lex Koller?
Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das den Kauf von Immobilien durch Ausländer regelt.
Es ist seit 1983 in Kraft (mit späteren Aktualisierungen), benannt nach dem Politiker Arnold Koller und zielt darauf ab, die Konzentration von Immobilienbesitz in den Händen von Nicht-Residenten zu begrenzen, um den lokalen Markt zu schützen.
Wer gilt als „Ausländer”?
Nach dem Gesetz sind „Ausländer”:
- Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit
- Ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthaltsbewilligung (C-Ausweis)
Achtung: Auch EU-Bürger mit einem B- oder L-Ausweis unterliegen Beschränkungen!
Was schränkt den Kauf tatsächlich ein?
Die Lex Koller verbietet den Kauf nicht vollständig, sondern regelt ihn mit genauen Auflagen.
Hier sind die wichtigsten:
1. Nichtansässige dürfen keine Immobilien für den dauerhaften Wohnzweck frei erwerben.
2. Der Kauf einer Ferienwohnung ist möglich, jedoch nur in zugelassenen Gebieten (und in begrenzter Anzahl pro Jahr).
3. In einigen touristischen Gebieten sind Sonderlizenzen zulässig, die jedoch beim Kanton beantragt werden müssen.
4. Der Kauf von Gewerbeimmobilien (z. B. Büros, Geschäftsräume, Hotels) ist hingegen generell erlaubt, auch für Ausländer.
Wo kann man ein Ferienhaus kaufen?
Einige Beispiele für Gebiete, in denen ein Ausländer ein Zweitwohnsitz (mit besonderen Genehmigungen) erwerben kann:
- St. Moritz
- Crans-Montana
- Tessin: nur in bestimmten Orten (z. B. nicht in der Stadt Lugano) Jeder Kanton kann unterschiedliche Regeln haben, und die Kontingente sind begrenzt.
- Zermatt
- Verbier
Warum gibt es dieses Gesetz?
Weil der Schweizer Markt stabil, attraktiv und „sicher” ist und ohne Vorschriften das Risiko bestünde:
- Preisanstieg für Einwohner
- Leerstehende Häuser, die nur als Investition gekauft werden
- Verlust des sozialen Zusammenhalts in städtischen und touristischen Zentren
Tipp des Monats
Wenn Sie Ausländer sind und eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchten:
- Überprüfen Sie Ihren rechtlichen Status (Aufenthaltsbewilligung C? B? Keine?)
- Informieren Sie sich über die kantonalen Vorschriften
- Unterschätzen Sie die Genehmigungsverfahren nicht: Sie erfordern Zeit und Sorgfalt
Fazit
Lassen Sie sich nicht von den Gesetzen überraschen: Informieren Sie sich, planen Sie und verwirklichen Sie Ihr Immobilienprojekt in der Schweiz mit Sicherheit. Wir sind hier, und helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.
Ihre anfina